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Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Allgemeine Geschaeftsbedingungen von Katja Maassen - nachfolgend Make up Artist gennant. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschaeftsbedingungen sorgfaeltig zu lesen und vollstaendig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten fuer alle erteilten Auftraege. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Taetigkeit des Make up Artist zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhaeltnis kommt ausschliesslich zwischen dem Make up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewaehrt.

Optionen

Optionen sind Reservierungen fuer die Taetigkeit des Make up Artist zu einem festgelegten Termin. Die Option verfaellt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten moeglich ist und der optionierte Termin auch nach Rueckfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung fuehrt.

Festbuchung

Eine Festbuchung stellt eine fuer den Make up Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Make up Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Hoehe zu, wenn der Auftrag aus Gruenden, die der Make up Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgefuehrt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. Der Make up Artist kann fuer die angebotenen Dienstleistungen fuer halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden fuer Arbeitszeiten, die ueber den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusaetzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Zusätzlich fallen hier 15% vom vereinbarten Tagessatz je angefangene Stunde an (Overtime). Fremd- und Nebenkosten: Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Uebernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen ausserhalb des Wohnortes des Make up Artists nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebuehren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Hoehe oder anteilig an den Make up Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Make up Artist nicht verpflichtet, seine Taetigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der urspruenglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Make up Artist berechtigt, zusaetzlich von ihm erbrachte Taetigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Anreise

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort ausserhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar. Bei Anfahrten per Auto entstehen Fahrtkosten von 50ct/ km. Andere Regelungen möglich.

Gestalterische Auffassung

Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmaechtigter ist verpflichtet, waehrend des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Make up Artists zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmaechtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die kuenstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem spaeteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Maengelruegen an der Leistung des Make up Artists muss der Auftraggeber unverzueglich waehrend der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Maengel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemaess erbracht, soweit es erkennbare Maengel betrifft.

Honorar

Das Honorar des Make up Artists deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollstaendigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make up Artist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make up Artists unzulaessig.

Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar

Die Loesung vom Vertrag, gleich ob durch Ruecktritt oder Kuendigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund moeglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag spaeter als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Make up Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollstaendig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make up Artist mit der Ausfuehrung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln: 3 Tage vor Termin: 100% ,7 Tage vor Termin: 75% ,14 Tage vor Termin: 50% vom vereinbartem Honorar. Der Make up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kuendigen auch waehrend einer laufenden Produktion falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Hoehe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrecht erhalten wird (z.B. durch keinerlei Rueckmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Make up Artists in Form verschiedener Medien ueber einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind. In diesen Faellen sind Ausfallhonorare in Hoehe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare desMake up Artists zu entrichten. Bei einer in der Auftragsbestaetigung ausdruecklich so bezeichneten Wetterbuchung, d.h. Fuer den Fall, dass zwischen den Parteien ausdruecklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schoenem Wetter durchgefuehrt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfuer an den Make up Artist ein Honorar zahlen zu muessen. Hierbei muss von dem Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Auskuenfte vom Wetterdienst schriftlich nachgewiesen werden, dass das schlechte Wetter die Durchfuehrung des Auftrags unmoeglich macht. Sollte der Make up Artist seine Taetigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstaende nicht erbringen koennen, wird der Make up Artist sich nach besten Kraeften bemuehen, einen adaequaten Ersatz zu finden. Fuer eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen moeglichen Schaden haftet der Make up Artist in diesem Falle nicht.

Testshootings

Fuer sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Make up Artist fuer seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhaelt, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber spaeter zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Make up Artist ein zusaetzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem fuer die Nutzung ueblicherweise gezahlten Kuenstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserloes des Auftraggebers. Leistungen des Make up Artists im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs duerfen ausschliesslich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrueckliche Zustimmung des Make up Artists duerfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfaeltigung, Verbreitung und Veroeffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfuegung gestellt werden. Fuer den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Make up Artists gesondert zu vergueten.

Haftung

Bei von dem Make up Artists Dritten zugefuegten Personen- und Koerperschaeden und bei Schaeden, die aus der Verletzung einer fuer das Vertragsverhaeltnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herruehren, haftet der Make up Artistt bei der Durchfuehrung des Auftrags nur fuer grob fahrlaessiges oder vorsaetzliches Handeln. Dies gilt auch fuer etwaig von ihm eingeschaltete Erfuellungsgehilfen. Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung fuer Personen- und Sachschaeden abzuschliessen.

Namensnennung

Der Make up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschliesslich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Vertraegen mit Dritten sicher. Bei Verstoss gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Make up Artists zu zahlen.

Verjaehrung

Saemtliche vertraglichen Ansprueche des Auftraggebers gegen den Make up Artist verjaehren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjaehrungsbeginn. Unberuehrt davon bleiben Ansprueche fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit und Ansprueche fuer Schaeden, die auf einer grob fahrlaessigen oder vorsaetzlichen Pflichtverletzung beruhen.

Verwendung von Bildmaterial

Der Make up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datentraeger bzw. Abzuege und Kopien davon, fuer deren Herstellung er seine Taetigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veroeffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Fuer diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafuer ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Make up Artist einverstanden ist/sind.

Urheber & Rechteübertragung

Der Make up Artist ist ausschliesslicher Inhaber saemtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm uebersandten sowie uebergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datentraegern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Make up Artist duerfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfaeltigt und Dritten nicht zugaenglich gemacht werden und sind an den Make up Artist zurueckzugeben. Ein Zurueckbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Es faellt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Make up Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte fuer die Verwendung von Requisiten zu pruefen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu uebernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfuegung gestellten Materialien und Requisiten. Die aus der Uebertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprueche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Hoehe der zwischen dem Make up Artist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an den Make up Artist abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Make up Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen fuer Rechnung des Make up Artist einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Make up Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Make up Artist bestrittenen bzw. nicht rechtskraeftig festgestellten Gegenanspruechen zu erklaeren. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Make up Artist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu uebertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprueche ein Honorar in Hoehe des fuenffachen vereinbarten Honorars faellig.

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen beduerfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, beruehrt dies nicht die Wirksamkeit der uebrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck moeglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt fuer die Ausfuellung von Vertragsluecken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfuellungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulaessig, der Geschaeftssitz des Make up Artists.

Datenschutz

Privacy Notice Pursuant to the GDPR 1. Purpose of and legal basis for processing We process personal data which we have received from you within the framework of our cooperation. Relevant data may include: form of address, given and family name, valid e-mail/postal addresses, telephone numbers (landline and/or mobile), CVs, photos and similar. Data are collected pursuant to the General Data Protection Regulation (GDPR) and the German Federal Data Protection Act provisions to fulfil our obligations under the contract which we concluded with you (Order/Mandate Contract). Data processing will be carried out based on the contract which we concluded with you and/or upon your request and is required according to art. 6(1) sent. 1 point (b) of the GDPR for the purposes stated above for appropriate processing and mutual fulfilment of Mandate Contract obligations. 2. Disclosure to third parties Your personal data will only be transmitted to third parties if this is required for processing and fulfilling our contractual duties towards you. They will not be transferred to third parties for other purposes, unless you expressly consent to this. Personal data transmission may also mean a transfer of work samples as files and/or films to present them on our website, newsletter platforms or social media. 3. Data storage and erasure We will store personal data collected in the context of our contractual cooperation only for the cooperation term and erase them in compliance with legal provisions. 4. Data protection rights You have the right of access in terms of art. 15 of the GDPR, the right to rectification in terms of art. 16 of the GDPR, the right to erasure in terms of art. 17 of the GDPR, the right to restriction of processing in terms of art. 18 of the GDPR, the right to object in terms of art. 21 of the GDPR and the right to data portability in terms of art. 20 of the GDPR; the restrictions under sec. 34 and 35 of the German Federal Data Protection Act [BDSG] shall apply. In terms of art. 77 of the GDPR, you may also file a complaint with a data protection authority and art. 7(3) GDPR grants you the right to revoke your consents at any time which prohibits us from continuing data processing activities which were based on such consent. 5. Right to object Insofar as your personal data are processed pursuant to art. 6(1) sent. 1 point (f) of the GDPR on the basis of legitimate interests, you have the right, pursuant to art. 21 if the GDPR, to submit an objection to the processing of your personal data insofar as appropriate reasons exist which arise from your particular situation. If you want to make use of your right to object, simply send an e-mail to: hi@katjamaassen.de

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